Zuerst ein wichtiger Hinweis! Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Detektivs können in sehr vielen Fällen als Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden. Dabei gilt das Verursacherprinzip, d.h. jene Person, die durch ihr Verhalten den Einsatz eines Berufs - Detektiv notwendig gemacht hat wie zum Beispiel bei: Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, übler Nachrede, Ehevergehen, Krankenstandsmissbrauch kann gerichtlich gezwungen werden, dem Auftraggeber die entstandenen Detektivkosten zu ersetzen. Beispielsweise können diese Kosten bei Eherechtsangelegenheiten in manchen Fällen auch vom Ehestörer eingefordert werden! Das bedeutet, dass die Honorarnote vorerst zwar vom Auftraggeber bezahlt wird, ihm letztendlich aber keine Kosten entstehen. Keine Regressmöglichkeit besteht z.B. bei Vorlebensrecherchen oder Privatauskünften.
Bei Rechnungslegung werden sämtliche Kosten und Aufwendungen nachvollziehbar und detailliert in schriftlicher Form angeführt, sodass der Auftraggeber eine exakte Kostenkontrolle vornehmen kann. Das Honorar wird branchenüblich nach dem tatsächlichen Aufwand gemäß unseren Richtsätzen berechnet. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Pauschalgebühr oder ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Um ein vorgegebenes Budget nicht zu überschreiten, kann vom Auftraggeber selbstverständlich auch ein Kostenlimit festgesetzt werden. Die Mindestverrechnung pro Einsatz beträgt 3 Stunden. Es ist uns allerdings nicht möglich, einen genauen Kostenvoranschlag zu erstellen, da kein Auftrag dem anderen gleicht, und es nie vorhersehbar ist, wie sich ein Fall entwickelt. Eine ungefähre Einschätzung des Honorars kann sinnvoller Weise frühestens nach der unverbindlichen und unentgeltlichen Vorbesprechung erfolgen. Die Kosten richten sich nicht nur nach den geleisteten Einsatzstunden, sondern unter anderem auch nach finanziellem, materiellem und technischem Aufwand, Gefahrensituation und der Qualität der Zeit (z.B. Einsätze an Feiertagen). Bei Rechnungslegung werden sämtliche Kosten und Aufwendungen nachvolziehbar und detailliert in schriftlicher Form angeführt, sodass der Auftraggeber eine exakte Kostenkontrolle vornehmen kann.
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